Ratgeber · Widerrufsrecht
Widerrufsbutton in Frankreich: was Ihr Onlineshop seit dem 19. Juni 2026 anzeigen muss
Seit dem 19.06.2026 muss ein Kunde, der in Ihrem Shop gekauft hat, online widerrufen können, und zwar so einfach, wie er bestellt hat. Dieser Ratgeber beschreibt die Regeln für den Verkauf an Verbraucher in Frankreich; die zugrunde liegende EU-Richtlinie setzen die anderen Mitgliedstaaten mit eigenem Wortlaut um. Das französische Recht schreibt eine Funktion mit der Beschriftung „renoncer au contrat ici“ (Vertrag hier widerrufen) vor, ein kurzes Formular, eine Bestätigungsschaltfläche und eine Eingangsbestätigung. Hier lesen Sie, was die Rechtstexte sagen, wie Sie den Ablauf gestalten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Das 14-tägige Widerrufsrecht im Überblick
Der Button ändert nicht das Recht selbst, sondern nur die Art, es auszuüben. Nach dem französischen Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation, abgekürzt C. conso) hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag vierzehn Tage Zeit, um zu widerrufen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen. C. conso L. 221-18
- Fristbeginn. Bei einem Warenkauf der Erhalt der Ware, bei einer Dienstleistung der Vertragsschluss. Wird eine Bestellung in mehreren Teilen geliefert, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware.
- Erstattung. Alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, spätestens vierzehn Tage, nachdem Sie über den Widerruf informiert wurden. Bei Waren dürfen Sie warten, bis Sie die Ware zurückerhalten haben oder bis Ihnen der Nachweis ihrer Rücksendung vorliegt. C. conso L. 221-24
- Rücksendung. Der Kunde sendet die Ware spätestens vierzehn Tage, nachdem er seine Entscheidung mitgeteilt hat, zurück. Er trägt nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, und nur, wenn Sie ihn darüber informiert haben. C. conso L. 221-23
- Ausnahmen. Kein Widerrufsrecht besteht unter anderem bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden, bei Waren, die schnell verderben, oder bei Waren, die nach der Lieferung entsiegelt wurden und aus Hygienegründen nicht zurückgesendet werden können. C. conso L. 221-28
Haben Sie den Kunden nicht in der vorgeschriebenen Weise über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. C. conso L. 221-20
Was das Gesetz von der Widerrufsfunktion verlangt
Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss der Unternehmer kostenlos eine Funktion bereitstellen, mit der das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist ausgeübt werden kann. C. conso L. 221-21 Das Dekret vom 5. Januar 2026 regelt die Einzelheiten.
| Anforderung | Was der Text sagt | In der Praxis auf Ihrer Website |
|---|---|---|
| Beschriftung | „renoncer au contrat ici“ oder eine entsprechende eindeutige Formulierung, gut lesbar | Ein Link oder Button „Renoncer au contrat ici“. Vermeiden Sie „Retours“ (Rücksendungen), „SAV“ (Kundendienst) oder „Besoin d'aide?“ (Brauchen Sie Hilfe?), die den Widerruf nicht klar bezeichnen. |
| Sichtbarkeit | Gut sichtbar angezeigt, direkt und leicht zugänglich | Kein Link, der am Ende einer Hilfeseite oder hinter mehreren Menüs versteckt ist. |
| Dauer | Während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar | Die Funktion verschwindet weder nach dem Versand noch nach einigen Tagen. |
| Formular | Name und Vorname, Angaben zur Identifizierung des Vertrags, elektronisches Mittel zum Empfang der Eingangsbestätigung | Drei Angaben, die einzugeben oder zu bestätigen sind, vorausgefüllt, wenn der Kunde angemeldet ist. |
| Bestätigung | „confirmer la rétractation“ oder eine entsprechende eindeutige Formulierung | Eine zweite Schaltfläche, die die Erklärung absendet. |
| Eingangsbestätigung | Innerhalb einer angemessenen Frist, auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihrer Absendung | Eine automatische E-Mail mit Zeitstempel, die den Antrag wiedergibt. |
| Kosten | Ohne Kosten und unentgeltlich | Keine kostenpflichtige Sonderrufnummer, kein Abonnement erforderlich. |
C. conso D. 221-5 · Richtlinie 2011/83/EU, Art. 11a, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673
Der typische Ablauf, Schritt für Schritt
- Der Einstiegspunkt. Ein gut sichtbarer Link „Renoncer au contrat ici“ auf der Website. Die Richtlinie nennt als Beispiel Hyperlinks, die zur Funktion führen: Nichts spricht dagegen, zusätzlich zum Link auf der Website einen solchen Link in die Bestellbestätigung per E-Mail und in das Kundenkonto aufzunehmen.
- Das Formular. Der Kunde gibt seinen Namen und Vornamen, die betreffende Bestellung (zum Beispiel die Bestellnummer) und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung an oder bestätigt diese Angaben. Ein bereits angemeldeter Kunde sollte sich laut Erwägungsgrund 37 der Richtlinie nicht erneut identifizieren müssen.
- Die Bestätigung. Eine Schaltfläche „Confirmer la rétractation“. Sie verhindert unbeabsichtigte Widerrufe: Dafür ist sie da.
- Die Eingangsbestätigung. Eine E-Mail, die den Inhalt der Erklärung mit Datum und Uhrzeit der Absendung wiedergibt. Bewahren Sie eine Kopie auf: Eine vor Fristende abgesandte Erklärung gilt als fristgerechter Widerruf.
- Das übliche weitere Vorgehen. Rücksendeanweisungen, dann Erstattung innerhalb von vierzehn Tagen.
Umfasst die Bestellung mehrere Artikel, erlaubt die Richtlinie dem Unternehmer, einen Widerruf nur für einen Teil des Vertrags anzubieten. Sie stellt außerdem klar, dass der Kunde keine App herunterladen muss, um die Funktion zu finden, wenn der Vertrag nicht über diese App geschlossen wurde.
AGB und Informationen vor der Bestellung aktualisieren
Vor Vertragsschluss müssen Sie den Kunden über die Bedingungen, die Frist und die Modalitäten der Ausübung des Widerrufsrechts, über das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls über das Vorhandensein und den Ort der Widerrufsfunktion informieren. C. conso L. 221-5, 7°
Das offizielle Muster für die Widerrufsbelehrung im Anhang des Code de la consommation enthält einen Satz zum Einfügen, hier im französischen Wortlaut:
„Vous pouvez également exercer votre droit de rétractation en ligne sur [insérer l'adresse du site internet ou une autre référence adéquate indiquant où se trouve la fonctionnalité de rétractation]. Si vous utilisez cette fonctionnalité en ligne, nous vous enverrons, dans les meilleurs délais, un accusé de réception de la rétractation sur un support durable (par exemple, par courriel), y compris son contenu ainsi que la date et l'heure de sa soumission.“ (Sinngemäß: „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online ausüben unter [Adresse der Website oder einen anderen geeigneten Hinweis einfügen, wo sich die Widerrufsfunktion befindet]. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, senden wir Ihnen unverzüglich eine Eingangsbestätigung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail), einschließlich seines Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit seiner Übermittlung.“) Anhang zu Artikel R. 221-3
Häufige Fehler
- Der Button ist dem Kundenkonto vorbehalten. Wenn Sie Bestellungen ohne Kundenkonto annehmen, müssen auch diese Kunden die Funktion erreichen können. Die Anlage eines Kontos für den Widerruf zu verlangen, ist kaum mit dem „leichten, direkten und ständigen“ Zugang vereinbar, den das Gesetz verlangt.
- Eine werbliche Beschriftung. „Gérer mes retours“ (Meine Rücksendungen verwalten) oder „Échanger un article“ (Einen Artikel umtauschen) entspricht nicht der vorgeschriebenen Formulierung.
- Ein zu langes Formular. Pflichtangabe eines Grundes, Fotos, Belege: Der Text sieht nur drei Angaben vor, und der Kunde muss seine Entscheidung nicht begründen.
- Keine Eingangsbestätigung oder eine Bestätigung ohne Datum und Uhrzeit.
- AGB, die die Funktion nicht erwähnen oder einen anderen Ablauf beschreiben als den auf der Website.
- Eine zu früh abgeschaltete Funktion, zum Beispiel beim Versand, obwohl die Frist erst mit dem Erhalt der Ware beginnt.
Die Sanktionen
Ein Verstoß gegen die Regeln zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Artikel L. 221-21, der die Funktion vorschreibt, kann mit einem Verwaltungsbußgeld von höchstens 15.000 € für eine natürliche Person und 75.000 € für eine juristische Person geahndet werden. C. conso L. 242-13 Dieselbe Obergrenze gilt für Verstöße gegen die vorvertraglichen Informationspflichten, zu denen der Hinweis auf die Funktion gehört. C. conso L. 242-10
Ihre Aufgabenliste
- Prüfen Sie, ob für alle Ihre Produkte ein Widerrufsrecht besteht, und ermitteln Sie diejenigen, für die eine Ausnahme gilt.
- Fügen Sie auf der Website einen gut sichtbaren Link „Renoncer au contrat ici“ hinzu, der auch Kunden ohne Konto zugänglich ist, und übernehmen Sie ihn in die Bestellbestätigung per E-Mail.
- Beschränken Sie das Formular auf Name und Vorname, Bestellung und E-Mail-Adresse, mit einer Schaltfläche „Confirmer la rétractation“.
- Richten Sie die automatische Eingangsbestätigung mit dem Inhalt des Antrags sowie Datum und Uhrzeit ein.
- Aktualisieren Sie Ihre AGB und die vorvertraglichen Informationen mit dem Satz aus dem offiziellen Muster. Der Generator für die Widerrufsbelehrung stellt die vollständige offizielle Belehrung für Ihre Situation zusammen.
- Testen Sie den Ablauf selbst auf dem Smartphone, wie ein Kunde, der ohne Konto bestellt hat.
- Lassen Sie Ihren Ablauf in besonderen Fällen (Abonnements, Dienstleistungen, ausgenommene Produkte) von einem Anwalt prüfen.
Zeigt Ihr Shop die Widerrufsfunktion an?
ConformRadar liest kostenlos die öffentlichen Seiten Ihres Shops, sucht nach der Angabe „renoncer au contrat ici“ und prüft anschließend die gesetzliche Gewährleistung, die Verbraucherschlichtungsstelle, die REP-Kennung und weitere Punkte. Der Roboter sieht den Kundenbereich hinter der Anmeldung nicht: Befindet sich die Funktion nur dort, prüfen Sie sie selbst.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023, die Artikel 11a in die Richtlinie 2011/83/EU einfügt, und ihr Erwägungsgrund 37, EUR-Lex
- „Code de la consommation“, Artikel L. 221-5, L. 221-18, L. 221-20, L. 221-21, L. 221-23, L. 221-24, L. 221-28, L. 242-10, L. 242-13, D. 221-5 und Anhang zu Artikel R. 221-3 (Légifrance, auf Französisch)
- „Ordonnance n° 2026-2“ und „décret n° 2026-3 du 5 janvier 2026“ (Journal officiel, auf Französisch)
- „La rétractation en 1 clic, une nouvelle obligation pour les e-commerçants“, France Num, 13.07.2026 (auf Französisch)
- „Faire du commerce en ligne (e-commerce): règles à respecter“, Entreprendre.Service-Public (auf Französisch)
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