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Ratgeber · Textilien

Online verkaufte Textilien in Frankreich: Zusammensetzung, Herstellungsort neben dem Preis und Umweltkennzeichnung

Eine Produktseite für Bekleidung, Schuhe oder Haushaltswäsche vereint heute vier Ebenen von Pflichten: die von der EU-Verordnung vorgeschriebene Faserzusammensetzung, die Herstellungsorte neben dem Preis seit dem Gesetz vom 8. Juli 2026, das Umweltdatenblatt nach der loi AGEC (dem französischen Gesetz zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Kreislaufwirtschaft) für die größten Inverkehrbringer und die Umweltkosten, deren Angabe freiwillig, aber geregelt ist. Dieser Ratgeber beschreibt die Regeln für den Verkauf an Verbraucher in Frankreich. Hier lesen Sie, wer was wo angeben muss.

Aktualisiert am 16.09.2026

1. Die Faserzusammensetzung auf der Produktseite

Wenn ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitgestellt wird, wird seine Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und deutlich angegeben, in einheitlichen Schriftzeichen. Diese Angaben sind für den Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar, auch wenn der Kauf auf elektronischem Weg erfolgt. VO (EU) Nr. 1007/2011, Art. 16

  • Nur die Bezeichnungen aus Anhang I: „coton“ (Baumwolle), „polyester“ (Polyester), „élasthanne“ (Elasthan), kein Handelsname einer Faser. Art. 5
  • Alle Fasern, in Gewichtsprozent, in absteigender Reihenfolge. Fasern mit bis zu 5 % je Faser oder mit insgesamt bis zu 15 % können als „autres fibres“ (sonstige Fasern) zusammengefasst werden, wenn sie sich nicht leicht angeben lassen. Art. 9
  • „100 %“, „pur“ (rein) oder „tout“ (ganz) sind Erzeugnissen aus einer einzigen Faser vorbehalten, mit einer Toleranz von 2 % technisch unvermeidbarer Fremdfasern. Art. 7
  • Mehrere Teile (Futter, Hauptteil): die Zusammensetzung jedes Teils. Ein Teil, das kein Hauptfutter ist und weniger als 30 % des Erzeugnisses wiegt, kann weggelassen werden. Art. 11
  • Nichttextile Teile tierischen Ursprungs (zum Beispiel Leder oder Pelz): der Satz „Contient des parties non textiles d'origine animale“ (Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs). Art. 12
  • Auf Französisch, der Amtssprache des Staates, in dem das Produkt verkauft wird. Art. 16 Abs. 3

Beispiel für einen Block: „Composition: 60 % coton, 38 % polyester, 2 % élasthanne. Doublure: 100 % polyester.“ (Composition bedeutet Zusammensetzung, Doublure bedeutet Futter.) Die Marke darf vor oder nach der Zusammensetzung stehen, die anderen Informationen erscheinen jedoch getrennt davon. Art. 16 Abs. 2

Auch der Wiederverkäufer ist nicht ausgenommen: Er stellt sicher, dass das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt, und er wird als Hersteller behandelt, wenn er unter seiner eigenen Marke verkauft. Art. 15 In Frankreich sind diese Artikel Durchführungsmaßnahmen zu Artikel L. 412-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation, abgekürzt C. conso). Ein Verstoß wird nach dem französischen Strafgesetzbuch (Code pénal, abgekürzt C. pén.) mit der Geldstrafe für Übertretungen der 5. Klasse geahndet: höchstens 1.500 €, 3.000 € im Wiederholungsfall und das Fünffache dieser Beträge für eine Gesellschaft. C. conso R. 412-42 · R. 451-1 · C. pén. 131-13 · 131-41

2. Die Herstellungsorte neben dem Preis

Das Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 zur Verringerung der Umweltauswirkungen der Textilindustrie hat diese Regel in das französische Umweltgesetzbuch (Code de l'environnement, abgekürzt C. env.) eingefügt: Gesetz Nr. 2026-602, Art. 2

„Les lieux de fabrication du produit mentionné au 11° de l'article L. 541-10-1 vendu en ligne doivent être portés à la connaissance du consommateur de manière claire et lisible sur la plateforme numérique, en caractères d'une taille égale à celle de l'indication du prix et à proximité de celui-ci.“ (Sinngemäß: „Die Herstellungsorte des in der genannten Bestimmung aufgeführten Produkts, das online verkauft wird, müssen dem Verbraucher auf der digitalen Plattform klar und lesbar zur Kenntnis gebracht werden, in Schriftzeichen derselben Größe wie die Preisangabe und in deren Nähe.“) C. env. L. 541-9-1-2

  • Betroffene Produkte. Neue Bekleidungstextilien, Schuhe und Haushaltswäsche für Privatpersonen sowie neue Heimtextilien, ausgenommen Einrichtungsgegenstände. C. env. L. 541-10-1, 11°
  • Datum. Das Gesetz wurde im Journal officiel (Amtsblatt der Französischen Republik) vom 9. Juli 2026 veröffentlicht. Der Artikel legt kein eigenes Datum fest und verweist auf kein Dekret: Nach dem französischen Zivilgesetzbuch (Code civil, abgekürzt C. civ.) gilt er daher seit dem folgenden Tag, dem 10.07.2026. C. civ. 1
  • Schwelle. Der Text sieht weder eine Umsatzschwelle noch eine Ausnahme für kleine Shops vor.

Das Gesetz definiert die „lieux de fabrication“ (Herstellungsorte) nicht. Ein vorsichtiger Ansatz übernimmt die Stufen, die das Umweltgesetzbuch bereits für die Rückverfolgbarkeit von Textilien verwendet: Land des Webens, des Färbens und Bedruckens sowie der Konfektion, bei Schuhen des Steppens, der Montage und der Endfertigung. C. env. R. 541-228, X Laut Ministerium umfasst das Weben auch das Stricken und Vliesstoffe. FAQ AGEC, Abschnitt 2.9.3

Beispiel, in derselben Zeile wie der Preis und in derselben Größe: „39,90 € · Tissé en Inde, teint au Portugal, confectionné au Portugal“ (gewebt in Indien, gefärbt in Portugal, konfektioniert in Portugal). Zu vermeiden: die Angabe in einem eingeklappten Reiter „Détails“ (Details), in kleiner Schrift unter der Beschreibung oder nur auf dem fotografierten Etikett.

In der eingesehenen Fassung des Code de l'environnement bezieht sich kein Verwaltungsbußgeld ausdrücklich auf Artikel L. 541-9-1-2. Eine falsche oder irreführende Angabe zur Herkunft eines Produkts stellt jedoch eine irreführende Geschäftspraxis dar. C. conso L. 121-2, 2° b

3. Loi AGEC: das Umweltdatenblatt des Produkts

Hersteller und Importeure informieren die Verbraucher über die Umwelteigenschaften ihrer Produkte, sichtbar oder zugänglich zum Zeitpunkt des Kaufs. C. env. L. 541-9-1 Die Pflicht betrifft diejenigen, die mehr als 10 Millionen Euro Umsatz mit den betroffenen Produkten melden und mindestens 10.000 Stück pro Jahr in Verkehr bringen. C. env. R. 541-227 Jeder Verstoß gegen diese Informationspflicht kann mit einem Verwaltungsbußgeld (amende administrative) von höchstens 3.000 € für eine natürliche Person und 15.000 € für eine juristische Person geahndet werden. C. env. L. 541-9-4-1

Ab demUmsatzStück pro Jahr
01.01.202350 Mio. €25.000
01.01.202420 Mio. €10.000
01.01.202510 Mio. €10.000

FAQ des französischen Ministeriums für den ökologischen Wandel, Fassung vom 18.10.2023, Abschnitt 1.1.1

Ein Händler, der ein Produkt herstellen lässt und unter seiner eigenen Marke verkauft, ist Hersteller. Ein reiner Wiederverkäufer unterliegt der Pflicht nicht, auch wenn das Ministerium empfiehlt, diese Informationen zu übernehmen. FAQ AGEC, Abschnitte 1.1.1 und 1.2.5

Bei Textilien gibt das Datenblatt insbesondere den Anteil an recyceltem Material (ausgenommen Lederartikel), die Recyclingfähigkeit, die Länder des Webens, des Färbens und Bedruckens sowie der Konfektion an, und bei mehr als 50 % synthetischen Fasern den Hinweis „rejette des microfibres plastiques dans l'environnement lors du lavage“ (setzt beim Waschen Mikroplastikfasern in die Umwelt frei). C. env. R. 541-228 Es wird in digitaler Form bereitgestellt, auf einer eigenen Website oder Webseite mit einem Datenblatt mit dem Titel „fiche produit relative aux qualités et caractéristiques environnementales“ (Produktdatenblatt zu den Umwelteigenschaften). C. env. R. 541-229 Die Angaben „biodégradable“ (biologisch abbaubar) und „respectueux de l'environnement“ (umweltfreundlich) sind auf Produkten und Verpackungen verboten. C. env. R. 541-230

4. Umweltkennzeichnung von Textilien: die Umweltkosten

Seit dem 01.10.2025 können Marken die Umweltkosten (coût environnemental) ihrer Kleidung angeben, ausgedrückt in Impact-Punkten: Je höher die Zahl, desto größer die Auswirkungen. Das System, vorgesehen durch das Dekret (décret) Nr. 2025-957 und einen Erlass (arrêté) vom 6. September 2025, bleibt freiwillig. Service-Public, 12.09.2025 · ecologie.gouv.fr

  • Vorherige Meldung. Vor jeder Kommunikation werden die Kosten und ihre Aufschlüsselung auf einem durch Erlass bestimmten Portal veröffentlicht. C. env. D. 541-243 Das Ministerium verweist auf den öffentlichen Rechner Ecobalyse, um die Kosten zu ermitteln.
  • Aktualisierung. Höchstens einmal alle drei Monate. D. 541-243
  • Wiederverkäufer. Jede Person darf die Kosten eines Artikels kommunizieren, bis zum 01.10.2026 jedoch nur, wenn der Hersteller oder Importeur zugestimmt oder sie auf dem Portal veröffentlicht hat. D. 541-244
  • Andere Bewertungen. Wer freiwillig eine Umweltbewertung für ein Textil angibt, muss auch die Umweltkosten angeben. Bis zum 01.10.2026 greift diese Pflicht nur, wenn der Hersteller die Kosten berechnet und mitgeteilt hat. D. 541-245
  • Größe online. Laut Ministerium ist die grafische Darstellung mindestens so groß wie die Schriftgröße der Preisziffern. ecologie.gouv.fr
  • Nachweise. Die Berechnungsgrundlagen werden für die Kontrollbeamten bereitgehalten. R. 541-246

Ihre Aufgabenliste

  1. Erfassen Sie Ihre Textilien, Schuhe und Haushaltswäsche und holen Sie bei Ihren Lieferanten die genaue Zusammensetzung und die Länder jeder Herstellungsstufe ein.
  2. Legen Sie eigene Felder in Ihrem Katalog an, statt Freitext in der Beschreibung zu verwenden.
  3. Zeigen Sie auf jeder Produktseite die vollständige Zusammensetzung mit den vorgeschriebenen Bezeichnungen an.
  4. Platzieren Sie die Herstellungsorte neben dem Preis, in derselben Schriftgröße, auf dem Smartphone wie auf dem Computer.
  5. Wenn Sie unter Ihrer eigenen Marke verkaufen, prüfen Sie Ihre AGEC-Schwellen und veröffentlichen Sie das Umweltdatenblatt jedes Modells.
  6. Prüfen Sie vor der Angabe einer Umweltbewertung die Bedingungen für die Umweltkosten, insbesondere ab dem 01.10.2026.
  7. Lassen Sie Ihre Angaben bei einem in mehreren Ländern gefertigten Produkt oder bei White Label von einem Anwalt prüfen.

Wie sich diese Regeln in die übrigen Fristen einfügen, zeigt der Kalender der E-Commerce-Pflichten 2026-2027; die weiteren Themen finden Sie in allen unseren Ratgebern.

Zeigen Ihre Textil-Produktseiten Zusammensetzung und Herstellungsort an?

ConformRadar erkennt kostenlos die Produktseiten für Bekleidung, Schuhe und Haushaltswäsche in einer Stichprobe Ihres Katalogs und prüft anschließend, ob die Faserzusammensetzung und der Herstellungsort dort angegeben sind. Der Roboter erkennt die Angabe, aber noch nicht ihre genaue Position oder Größe: Kontrollieren Sie diese neben dem Preis selbst.

Quellen

Dieser Ratgeber dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Fehler melden: contact@conformradar.com.