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Ratgeber · Erweiterte Herstellerverantwortung

Eindeutige REP-Kennung, Triman-Logo und Info-tri: die Pflichten eines Onlineshops in Frankreich

Drei Pflichten aus dem französischen Gesetz vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Kreislaufwirtschaft werden oft verwechselt. Dieser Ratgeber beschreibt die Regeln für den Verkauf an Verbraucher in Frankreich. Die eindeutige REP-Kennung (identifiant unique; REP steht für responsabilité élargie du producteur, die erweiterte Herstellerverantwortung, englisch EPR) erscheint auf Ihrer Website und in Ihren AGB. Das Triman-Logo und der Trennhinweis, bei Haushaltsverpackungen Info-tri genannt, werden auf das Produkt oder die Verpackung gedruckt. Hier lesen Sie, wer betroffen ist, was wo anzugeben ist und was einem Onlinehändler droht.

Aktualisiert am 16.09.2026

Sind Sie „producteur“ (Hersteller) im Sinne der REP?

Das französische Umweltgesetzbuch (Code de l'environnement, abgekürzt C. env.) bezeichnet als Hersteller jede Person, die Produkte, aus denen Abfall entsteht, entwickelt, herstellt, handhabt, behandelt, verkauft oder einführt. C. env. L. 541-10 Zu den REP-Systemen, die Onlineshops am häufigsten betreffen, gehören: C. env. L. 541-10-1

  • Haushaltsverpackungen und Papier; die FAQ des Ministeriums zum Triman-Logo nennt auch die Versandkartons eines Onlinehändlers.
  • Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien.
  • Neue Bekleidungstextilien, Schuhe und Haushaltswäsche für Privatpersonen.
  • Möbel und textile Dekorationsartikel.
  • Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel, Heimwerker- und Gartenartikel.

Bei Verpackungen wird der Hersteller inzwischen durch die EU-Verordnung 2025/40 bestimmt: ein Hersteller, Einführer oder Vertreiber, der eine Verpackung erstmals bereitstellt, „unabhängig von der angewandten Verkaufstechnik, einschließlich Fernabsatzverträgen“. C. env. R. 543-43 · VO (EU) 2025/40, Art. 3

Die eindeutige REP-Kennung: wo sie anzugeben ist

Die Hersteller registrieren sich bei der ADEME, die ihnen eine eindeutige Kennung erteilt und die Liste der registrierten Hersteller veröffentlicht. C. env. L. 541-10-13 · R. 131-26-1 Wenn Sie Mitglied eines éco-organisme (einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung) sind, kann die jährliche Übermittlung Ihrer Daten über diese Organisation erfolgen. Die Kennung hat die Form FR123456_01ABCD.

MediumRegelIn der Praxis
Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Kennung steht im Dokument mit den AGB oder, falls es keines gibt, in jedem anderen dem Käufer übermittelten VertragsdokumentEine Klausel „Responsabilité élargie du producteur“ (erweiterte Herstellerverantwortung) mit jeder Kennung und dem zugehörigen REP-System
WebsiteUnter denselben Bedingungen wie die Angaben nach Artikel 19 des Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (loi pour la confiance dans l'économie numérique), das einen leichten, direkten und ständigen Zugang verlangtIm Impressum (mentions légales), erreichbar über die Fußzeile aller Seiten
Auf Anfrage eines KäufersDer Verkäufer teilt die Kennung des Herstellers mit, der die REP-Pflichten für das Produkt erfülltBewahren Sie bei Produkten fremder Marken die Kennungen Ihrer Lieferanten auf

C. env. R. 541-173 · L. 541-10-10 · Gesetz Nr. 2004-575, Art. 19

Beispiel für eine Formulierung: „Identifiants uniques REP attribués par l'ADEME: FR123456_01ABCD (emballages ménagers); FR123456_02EFGH (textiles d'habillement, chaussures et linge de maison).“ (Sinngemäß: „Eindeutige REP-Kennungen, vergeben von der ADEME: [Kennung] (Haushaltsverpackungen); [Kennung] (Bekleidungstextilien, Schuhe und Haushaltswäsche).“) Ersetzen Sie diese fiktiven Nummern durch Ihre eigenen.

Sie finden Ihre Kennung nicht mehr oder möchten die eines Lieferanten überprüfen? Das kostenlose Suchwerkzeug für die eindeutige REP-Kennung fragt das öffentliche Register der ADEME anhand einer SIREN-Nummer (französische Unternehmensnummer) oder eines Firmennamens ab.

Auf Marktplätzen. Eine Plattform, die Fernabsatzverkäufe von Produkten ermöglicht, die der REP unterliegen, muss anstelle des Verkäufers die Beiträge leisten, es sei denn, sie verfügt über Nachweise; der Besitz einer eindeutigen Kennung gilt als Nachweis, dass der Verkäufer seine Pflichten erfüllt. C. env. L. 541-10-9

Das Triman-Logo und Info-tri

Jedes für Haushalte bestimmte Produkt, das einem REP-System unterliegt, ausgenommen Getränkeverpackungen aus Glas, trägt eine Kennzeichnung, die darauf hinweist, dass dafür Trennregeln gelten: das Triman-Logo. Sie wird von einer Information über die Trennmodalitäten begleitet, die Bestandteil für Bestandteil aufgeschlüsselt wird, wenn die Hinweise voneinander abweichen. C. env. L. 541-9-3 Diese Information wird vom éco-organisme des jeweiligen REP-Systems erarbeitet und auf dessen Website veröffentlicht. C. env. R. 541-12-18 Für Haushaltsverpackungen und Papier verbreitet Citeo sie unter dem Namen Info-tri, mit einem Leitfaden und Grafikdateien zum Herunterladen.

  • Wo. Auf dem Produkt, seiner Verpackung oder, ersatzweise, in den mit dem Produkt gelieferten Unterlagen. Bei Haushaltsverpackungen auf der Verpackung selbst, gegebenenfalls per Aufkleber. Das Triman-Logo steht direkt neben dem Trennhinweis. C. env. L. 541-9-3 · R. 541-12-21
  • Kleine Produkte. Beträgt die Fläche der größten Seite des Produkts oder seiner Verpackung weniger als 10 cm² und liegt dem Produkt keine Unterlage bei, können beide digital bereitgestellt werden; zwischen 10 und 20 cm² gilt das nur für den Trennhinweis. Für zylindrische oder kugelförmige Produkte steigen diese Schwellen auf 20 und 40 cm². C. env. R. 541-12-21
  • Pakete. Ein Onlinehändler kann laut FAQ des Ministeriums auf seinen Kartons einen einzigen Hinweis anbringen, der den Karton und das Füllmaterial abdeckt.
  • QR-Code. Laut derselben FAQ kann ein QR-Code den Trennhinweis nicht ersetzen, denn dieser muss die Trennanweisung selbst direkt angeben.

Für Haushaltsverpackungen nennt die FAQ des Ministeriums als Inkrafttreten den 09.09.2022 und als Ende des Abverkaufs von Lagerbeständen den 09.03.2023: Die Pflicht gilt uneingeschränkt.

Was mit der EU-Verpackungsverordnung kommt

Die Verordnung (EU) 2025/40 sieht ein harmonisiertes Etikett zu den Verpackungsmaterialien vor. Es wird am 12.08.2028 verpflichtend oder, falls dieser Zeitpunkt später liegt, 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, der es festlegen wird. Es betrifft auch Verpackungen im Onlinehandel, und seine Angaben müssen den Käufern vor dem Kauf online zur Verfügung gestellt werden. VO (EU) 2025/40, Art. 12 Abs. 1 Spätestens ab dem 12.02.2027 können Verpackungen, die einem System der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, in allen Mitgliedstaaten, in denen dieses System gilt, ausschließlich über ein Symbol in einem QR-Code oder über eine andere offene und genormte digitale Kennzeichnung identifiziert werden. VO (EU) 2025/40, Art. 12 Abs. 9 Das französische Umweltgesetzbuch erlaubt bereits, das Triman-Logo durch eine verbindliche gemeinsame europäische Kennzeichnung zu ersetzen. C. env. R. 541-12-20

Die Sanktionen

  • Eindeutige Kennung fehlt in den Pflichtangaben, fehlende Registrierung oder fehlerhafte Daten: Verwaltungsbußgeld bis zu 30.000 €, verhängt vom für Umwelt zuständigen Minister. C. env. L. 541-9-5
  • Triman-Logo oder Trennhinweis fehlen: bis zu 3.000 € für eine natürliche Person und 15.000 € für eine juristische Person. C. env. L. 541-9-4 Laut FAQ des Ministeriums kontrolliert die DGCCRF, die französische Verbraucherschutzbehörde, und das Bußgeld kann je betroffenem Produkt verhängt werden.

Ihre Aufgabenliste

  1. Listen Sie die REP-Systeme auf, unter die Ihre Produkte und Verpackungen fallen, Versandkartons eingeschlossen.
  2. Prüfen Sie Ihre Registrierung und Ihre Kennungen im Register der ADEME.
  3. Ergänzen Sie jede Kennung mit dem zugehörigen REP-System in Ihren AGB und Ihrem Impressum.
  4. Sammeln Sie die Kennungen Ihrer Lieferanten, um Anfragen von Käufern beantworten zu können.
  5. Prüfen Sie, ob das Triman-Logo und Info-tri auf Ihren Verpackungen, einschließlich der Versandkartons, und auf den Produkten vorhanden sind, die Sie herstellen oder einführen.
  6. Laden Sie die Dateien Ihres éco-organisme herunter, statt das Logo selbst nachzuzeichnen.
  7. Lassen Sie Ihre Einschätzung in besonderen Fällen (Import, Verkauf aus dem Ausland, White Label) von einem Anwalt oder Ihrem éco-organisme bestätigen.

Ist Ihre REP-Kennung angegeben und gültig?

ConformRadar liest kostenlos Ihre AGB und Ihr Impressum, erkennt die angegebenen eindeutigen Kennungen und gleicht sie mit dem öffentlichen Register der ADEME ab. Anschließend prüft es die gesetzliche Gewährleistung, den Online-Widerruf und weitere Punkte.

Quellen

Dieser Ratgeber dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Fehler melden: contact@conformradar.com.